Massgebender Zeitupunkt Einzahlung 3. Säule

Ein Beitrag für die Säule 3a muss auf dem Vorsorgekonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben sein, damit er nicht mehr anderweitig verwendet werden kann. Erst dann kann der Beitrag der jeweiligen beruflichen Vorsorge dienen. So ist der Eintritt der Mittel in den Vorsorgekreislauf entscheidend für die Abzugsfähigkeit der Beiträge. Zeitlich abzustellen ist mithin auf den Tag der Gutschrift, nicht auf den Tag der Abbuchung beim Steuerpflichtigen gemäss Bundesgericht. (10.09.23)