Akzeptanz Pauschalspesen

Spesenersatz stellt kein steuerbares Einkommen des Steuerpflichtigen dar, soweit tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden. Das gilt auch, wenn entstandene Kosten durch Pauschalspesen ersetzt werden, basierend auf einem von der zuständigen kantonalen Steuerbehörde genehmigten Spesenreglement. Gestützt auf ein genehmigtes Spesenreglement ausbezalte Pauschalspesen sind von der Veranlagungsbehörde vorbehaltlos zu akzeptieren, und zwar auch dann, wenn diese das Spesenreglement nicht selbst genehmigte gemäss Bundesgericht. (01.10.23)