Abzugsfähigkeit Zins- und Auflösungszahlung

Der Schuldzins ist das Entgelt für die Hingabe oder Nichtrückbezahlung eines Kapitals, soweit er regelmässig und als ein Prozentsatz unter Bezugnahme auf die Zeit und Höhe des Kapitals berechnet wird. Der Schuldzinsenabzug setzt somit die Existenz einer Geldschuld voraus. Nur wenn eine Beziehung zwischen den Zinsen und der Geldschuld besteht, kann von Schuldzinsen gesprochen werden. Ist die Zinszahlung nicht aufgrund des Kreditgeschäfts entstanden, sondern als Erfüllung aus dem Zinswapgeschäft infolge Absinken des Libor-Zinses, ist der Abzug als Schuldzins in der Steuererklärung nicht gegeben gemäss Bundesgericht. (15.10.23)