Anpassung Eigenmietwert

Die Unrichtigkeitsschätzung entfaltet Wirkung ab dem Jahr der Einleitung der Neuschätzung. Alle bereits vorgenommenen Steuerveranlagungen sind zu revidieren. Diese Regelung gewährleistet, dass in allen Steuerperioden offensichtlich unrichtige Eigenmietwerte wirksam überprüft und korrigiert werden können. Unter dem Titel der Rechtsweggarantie genügt es, wenn das Kantonale Steueramt den Umfang der Rückwirkung der Unrichtigkeitsschätzung bestimmt gemäss Bundesgericht. (12.11.23)