Darlehensverzicht öffentliche Hand

Mehrere Gemeinden verzichteten zu Gunsten einer Firma in Schieflage auf ihre Darlehen. Das Bundesgericht musste nun prüfen aus welchem Grund die Darlehen, auf welche verzichtet wurde, gewährt wurden. Es kommt zum Schluss, dass die Darlehen nicht gewährt wurden, um eine Rendite zu erzielen, sondern um die Firma zu unterstützen. Deshalb ist der Verzicht aus Sicht der Mehrwertsteuer als öffentlich-rechtlicher Beitrag an die Firma zu sehen, was zu einer Vorsteuerabzugs-Kürzung bei der Firma führt. (26.11.23)