Fahrzeughandel Privatanteil

Für die Frage, ob ein Fahrzeug einer Person zur Verfügung gestellt wird, kommt es nicht auf die Eintragung als Halter an. Gemäss Bundesgericht handelt es sich beim Geschäftsführer um einen Sammler. Deshalb, und weil während den von der MWSt kontrollierten Perioden keine Verkäufe getätigt wurden, liegt kein Fahrzeughandel vor. In Bezug auf die Bemessungsgrundlage für das Zurverfügungstellen der Fahrzeuge hält das Bundesgericht die von der ESTV angewandte Vollkostenrechnung für sachgerecht. (03.12.23)