EL-Berechnung

Zusammen mit seinem Sohn besitzt ein EL-Bezüger ein Zweifamilienhaus. Die Kosten werden zwischen den beiden geteilt so auch der Hypozins. Fälschlicherweise setzte das Amt jedoch den ganzen Hypo-Zins für die Berechnung seiner EL-Leistungen ein. Den zuviel erhaltenen Betrag muss der Mann nun zurückzahlen weil er die Berechnungsblätter hätte überprüfen sollen. Gemäss Bundesgericht muss ein Mindestmass an Sorgfalt eingehalten werden. (11.06.17)