Steuerrechtlicher Wohnsitz
Unentgeltlicher Erbverzicht
Entgeltsminderung MWSt
Abzug Kinderbetreuung
Steuerdomizilentscheid
Steuernachfolge Mehrwertsteuer
Zwar hat die Käufer-Firma (A AG) keine Aktiven übernommen, aber sie hat das Logo und die Bezeichnung sowie den Facebook-Account der Verkäufer-Firma (B AG) weitergeführt und die Kontaktdaten (Internetdomain, Telefon, Fax) behalten. Zudem hat die A AG die bisherigen Mitarbeiter der B AG weiterbeschäftigt und bietet fast die identischen Leistungen an wie die B AG. Dies alles genügt für eine Steuernachfolge gemäss Bundesgericht. (14.06.26)
Teilung Vorsorgeguthaben
Interkantonale Doppelbesteuerung
Steuerdomizil jur. Personen
Der kantonalrechtliche Besteuerungsanspruch des Sitzkantons wird nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung durch den Besteuerungsanspruch eines anderen Kantons verdrängt, wenn feststeht, dass sich die tatsächliche Verwaltung an einem Ort in diesem Kanton abspielt gemäss Bundesgericht. (07.06.26)