Unentgeltlicher Erbverzicht
Entgeltsminderung MWSt
Unternutzungsabzug
Steht es der steuerpflichtigen Person frei, ob sie die Liegenschaft zu Alleineigentum erwerben will oder nicht, kann nicht davon gesprochen werden, dass sie sich ausserstande gesehen hätte, Einfluss auf das Bestehen der Raumreserve zu nehmen. Die Situation unterscheidet sich damit erheblich von derjenigen einer abrupt und unerwartet eingetretenen tatsächlichen Trennung eines Ehepaares. Vielmehr ist sie vergleichbar mit den ausdrücklich von der Möglichkeit des Unternutzungsabzuges ausgenommenen Erwerb einer überdimensionierten neuen Liegenschaft aus freien Stücken gemäss Bundesgericht. (24.05.26)
Steuerdomizilentscheid
Steuernachfolge Mehrwertsteuer
Zwar hat die Käufer-Firma (A AG) keine Aktiven übernommen, aber sie hat das Logo und die Bezeichnung sowie den Facebook-Account der Verkäufer-Firma (B AG) weitergeführt und die Kontaktdaten (Internetdomain, Telefon, Fax) behalten. Zudem hat die A AG die bisherigen Mitarbeiter der B AG weiterbeschäftigt und bietet fast die identischen Leistungen an wie die B AG. Dies alles genügt für eine Steuernachfolge gemäss Bundesgericht. (14.06.26)
Geldwerte Leistung
Eine allfällige spätere Umwandlung von geldwerten Leistungen in ein Darlehen ändert nichts an der Qualifikation von Zahlungen als geldwerte Lesistungen. Es ging um Geschäftseinnahmen, welche die Gesellschaft nicht ordnungsgemäss verbucht hatte. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Mittel, die eigentlich der Steuerpflichtigen zugestanden hätten, aus dieser abgeflossen sind. Da nicht ersichtlich ist, dass dem Mittelabfluss eine Leistung gegenübergestanden wäre, wurde die Steuerpflichtige im entsprechenden Umfang entreichert gemäss Bundesgericht. (16.05.26)
Interkantonale Doppelbesteuerung
Steuerdomizil jur. Personen
Der kantonalrechtliche Besteuerungsanspruch des Sitzkantons wird nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung durch den Besteuerungsanspruch eines anderen Kantons verdrängt, wenn feststeht, dass sich die tatsächliche Verwaltung an einem Ort in diesem Kanton abspielt gemäss Bundesgericht. (07.06.26)
Anwendung vereinfachtes Verfahren
Die Anwendung der vereinfachten Nachbesteuerung von Erben erfordert eine Meldung der Erben, bevor die Steuerbehörden Kenntnis von einer Steuerhinterziehung erhalten. Da das Kantonale Steueramt im Rahmen eigener Abklärungen auf die nicht deklarierten Einkünfte gestossen ist, hat es folglich zu Recht ein ordentliches Nachsteuerverfahren für die Steuerperioden, die mehr als drei Jahre zurückliegen eingeleitet gemäss Bundesgericht. (10.05.26)