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Kto. Krt. simuliert

Das Bundesgericht bestätigt, dass ein von der AG an ihren Alleinaktionär gewährte KK-Darlehen insgesamt einem Drittvergleich nicht standhält und als simuliert gilt, womit eine geldwerte Leistung vorliegt. Wegen Verstössen gegen Kriterien wie das Fehlen eines formgültigen Vertrages, unklare Bonität, unwirksame Sicherheiten, ein erhebliches Klumpenrisiko - das Darlehen belief sich auf über 80% der Aktiven beziehungsweise auf über 100% des Eigenkapitals - sowie eine bloss buchmässige Erhöhung wird das Darlehen steuerlich nicht als "at arm's length" anerkannt. (05.09.26)

Steuerrechtlicher Wohnsitz

Massgebend ist der objektiv erkennbare Lebensmittelpunkt abgeleitet aus der Gesamtheit äusserer Umstände. Ausschlaggebend gemäss Bundesgericht waren im zu beurteilenden Fall: fortbestehende Verfügbarkeit und Ausstattung des Hauses im Kanton Zürich, der dort höhere versicherte Hausrat, das dominante Einkaufs- und Bargeldbezugsmuster, der weiterhin geführte Festnetzanschluss sowie die unzureichende Mitwirkung der Steuerpflichtigen, namentlich fehlende Kreditkarten- und Kalendernachweise , Investitionen und berufliche Bindungen im Kanton Zug. (23.08.26)

Unentgeltlicher Erbverzicht

Der Sohn verzichtete in einem Erbverzichtsvertrag zu Gunsten seiner Kinder auf einen Erbanspruch am Nachlass seiner Mutter. Die Mutter räumte ihrem Sohn ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht an einer Liegenschaft ein. Die Liegenschaft ging nach dem Tode der Mutter auf die Enkel über. Ein Gläubiger war im Besitze mehrerer Verlustscheine gegen den Sohn und wollte die wohnrechtsbelastete Liegenschaft verwerten lassen. Ein unentgeltlicher Erbverzicht mangels Beeinträchtigung der Exekutionsrechte der Gläubiger stellt keine anfechtbare Handlung dar, da der Schuldner lediglich auf eine unpfändbare Anwartschaft verzichtet gemäss Bundesgericht. (26.07.26)

Entgeltsminderung MWSt

Ein steuerpflichtiger Rechtsanwalt rechnet bei der MWSt nach vereinnahmten Entgelten und nach der Saldosteuersatz-Methode ab. Er machte eine Entgeltsminderung geltend mit der Begründung, dass er aufgrund eines Urteils der Bezirksgerichts Kostenvorschüsse an einen Mandanten habe zurückerstatten müssen. Da der Rechtsanwalt keinen Nachweis erbracht hat, dass die Kostenvorschüsse versteuert worden sind, kann er keine Entgeltsminderung geltend machen gemäss Bundesgericht. (05.07.26)

Abzug Kinderbetreuung

Gemäss Bundesgericht können Kosten für Ferienlager als abzugsfähige Drittbetreuungskosten gelten, sofern sie primär der Kinderbetreuung dienen. Entscheidend ist ein direkter Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit sowie ein tatsächlicher Betreuungsbedarf (z.B. mittwochs oder in Ferien). Betreuung umfasst auch Aktivitäten; eine Beschränkung auf reine Aufsicht ist unzulässig. Wichtig bleibt, dass der Betreuungszweck im Vordergrund steht. (08.08.26)

Steuerdomizilentscheid

Ist der Vorentscheid über den steuerrechtlichen Wohnsitz nach kantonalem Recht in Rechtskraft erwachsen, kann darauf im nachfolgenden Veranlagungsverfahren nicht mehr zurückgekommen werden. Mit der staatsrechtlichen Beschwerde im weiteren Veranlagungsverfahren können nur neue, noch nicht beurteilte Fragen des Doppelbesteuerungsrechts überprüft werden gemäss Bundesgericht. (19.07.26)

Steuernachfolge Mehrwertsteuer

Zwar hat die Käufer-Firma (A AG) keine Aktiven übernommen, aber sie hat das Logo und die Bezeichnung sowie den Facebook-Account der Verkäufer-Firma (B AG) weitergeführt und die Kontaktdaten (Internetdomain, Telefon, Fax) behalten. Zudem hat die A AG die bisherigen Mitarbeiter der B AG weiterbeschäftigt und bietet fast die identischen Leistungen an wie die B AG.  Dies alles genügt für eine Steuernachfolge gemäss Bundesgericht. (14.06.26)

Teilung Vorsorgeguthaben

Eine lange Trennungsdauer für sich allein stellt noch keinen wichtigen Grund dar, um vom Grundsatz der hälftigen Teilung der beruflichen Vorsorgeguthaben abzuweichen. Ebenso wenig genügt der Umstand, dass die Vorsorgeguthaben hauptsächlich nach der Trennung erworben wurden. Die Ehefrau wusste bei der Eheschliessung um die geringen Verdienstmöglichkeiten des Ehemannes. Sie ist 5 Jahre jünger als der Ehemann, erzielte höhere Einkommen und verfügte bereits über zahlreiche Jahre, um ihre zweite Säule aufzubauen. Gemäss Bundesgericht ist die hälftige Teilung der ehelich angesparten Vorsorgeguthaben also korrekt. (01.08.26)

Interkantonale Doppelbesteuerung

Aus dem Bundesrecht ergibt sich kein Anspruch darauf, dass ein Kanton einen Veranlagungsentscheid nachträglich zu Gunsten der steuerpflichtigen Person aufhebt oder ändert. Das Bundesrecht verbietet einer kantonalen Steuerbehörde aber nicht, dies (einzig in Bezug auf die Beseitigung einer Doppelbesteuerung) zu tun, sofern ihrem Veranlagungsentscheid droht, andernfalls vom Bundesgericht aufgehoben oder geändert zu werden. Insofern lassen sich Veranlagungsentscheide nicht als vollständig rechtskräftig bezeichnen, solange ihnen wegen interkantonaler Doppelbesteuerung die Aufhebung oder Änderung durch das Bundesgericht droht. (12.07.26)

Steuerdomizil jur. Personen

Der kantonalrechtliche Besteuerungsanspruch des Sitzkantons wird nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung durch den Besteuerungsanspruch eines anderen Kantons verdrängt, wenn feststeht, dass sich die tatsächliche Verwaltung an einem Ort in diesem Kanton abspielt gemäss Bundesgericht. (07.06.26)

  1. Unternutzungsabzug
  2. Geldwerte Leistung
  3. Anwendung vereinfachtes Verfahren
  4. Erbengemeinschaft Vertretung
  5. Kontakt Steuerpflichtiger
  6. Beteiligung Geschäftsvermögen
  7. Steueraufschub Schenkung
  8. Veröffentlichung Amtsblatt
  9. Veranlagung Nebensteuerdomizil
  10. Besteuerung in Erbfällen

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