Gemäss Bundesgericht trifft den Vermieter keine Aufklärungspflicht über die abschätzbare Höhe der Nebenkosten. Aus den mietrechtlichen Schutzbestimmungen kann eine solche Pflicht weder direkt noch indirekt abgeleitet werden. Hohe Nachforderungen wegen zu tief angesetzter Akontobeiträge sind daher vollumfänglich geschuldet. Nur wenn der Mieter aufgrund besonderer Umstände ein berechtigtes Vertrauen in die realistische Höhe der Akontobeiträge haben durfte, kann er sich auf den Schutz dieses Vertrauens berufen. (27.10.19)