Lohnzahlung in Euro

In einem Arbeitsvertrag, der dem schweizerischen Recht untersteht, können die Parteien den Lohn in einer anderen Währung als dem Schweizer Franken vereinbaren, auch wenn dadurch der in Euro ausbezahlte Lohn an Grenzgänger niedriger war als derjenige Lohn der in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer. Der Grenzgänger unterzeichnete den fraglichen Vertragszusatz in Kenntnis der prekären wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers, die durch die Währungskrise entstanden war. Er kannte auch die Gründe für die Lohnsenkung, wobei es letztlich darum ging, die Arbeitsplätze auch diejenigen der Grenzgänger zu sichern, und nicht einfach darum, die Lage zum Vorteil des Arbeitgebers zu verschlechtern. Beruft sich der Grenzgänger in diesem speziellen Kontext Jahre danach auf das Diskriminierungsverbot begeht er nach Bundesgericht einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch. (02.11.19)