Den Baubehörden passte nicht, dass ein Hausbesitzer eine Thujahecke pflanzte. Sie verlangten von ihm, dass er nachträglich eine Baubewilligung einhole. Gemäss Bundesgericht ist dies jedoch nicht nötig. Eine Thujahecke verändere die Landschaft nicht erheblich, weil es eine übliche Gartengestaltung sei und deshalb nicht baubewilligungspflichtig ist. (17.06.17)