Kinderabzug Steuern

Die spezielle abzugsrechtliche Situation getrennt besteuerter Eltern im Jahr der Volljährigkeit des Kindes ist gesetzlich nicht geregelt. Steuersystematisch betrachtet kommt bis zum Volljährigwerden des Kindes der unterhaltsberechtigte Elternteil für den Unterhalt des Kindes auf, nach dem Volljährigwerden des Kindes hingegen der unterhaltsleistende Elternteil. Dieser Systemwechsel rechtfertigt es gemäss Bundesgericht, den Kinderabzug im Jahr des Volljährigwerden des Kindes getrennt besteuerter Eltern pro rata temporis auf beide Elternteile zu verteilen. (24.11.19)