Erbrecht: Entschädigung Geschwister

Ein Sohn kaufte von seinem Vater dessen Wohnhaus unter dem Verkehrswert. Seine Geschwister verlangten nach dem Tod des Vaters ihren Erbanteil. Da der verstorbene Vater nirgends festgehalten hatte, dass er den Sohn mit dem verbilligten Hauspreis bevorzugen wolle, musste dieser seinen Geschwistern Geld nachzahlen. Gemäss Bundesgericht haben alle Geschwister denselben Erbanspruch. (25.06.17)