Wiederaufbau Aktienkapital/Aktionärsdarlehen

Durch die Übertragung der Aktiven und Passiven des gewinnbringenden Einzelunternehmens an die überschuldete Gesellschaft, wurde steuerbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Reingewinn einer juristischen Person umgewandelt, welcher danach als steuerbare Ausschüttung verteilt werden konnte. Eine Ausschüttung war wegen des Verlustvortrages jedoch nicht möglich. Der Steuervorteil dieses Ablauf für den Steuerpflichtigen liegt auf der Hand, hat es ihm doch erlaubt, Einkünfte, welche als Beteiligungsertrag steuerbar wären, steuerfrei als Rückerstattung eines Darlehens zu erhalten. Gemäss Bundesgericht ist das Steuerumgehung. (19.07.20)