Rückerstattung zuviel bezahlte Steuern

Ob die Zahlungen für beide Ehegatten geleistet wurden, als sie nicht mehr solidarisch hafteten, oder die Zahlung getätigt wurde, als diese noch solidarisch für die Steuerschuld hafteten ist nicht wesentlich. Gemäss Bundesgericht ist eine Rückerstattung gemäss den steuerbaren Elementen zu favorisieren. Falls dies jedoch im Fall einer Nuller-Veranlagung nicht möglich sei, gelte es festzustellen, wer die Ratenzahlungen geleistet hat. (01.08.20)