Qualifikation von Zahlungen als Mitgliederbeiträge

Mitgliederbeiträge sind geldwerte Leistungen seitens der Vereinsmitglieder zur Verwirklichung des Gemeinschaftszwecks im Interesse aller Mitglieder. Als steuerbarer Ertrag sollen die vom Verein neu erwirtschafteten Gewinne erfasst werden, nicht jedoch die von den Vereinsmitgliedern zugeführten Mittel. Demgegenüber sind Zahlungen der Mitglieder, die auf einer Gegenleistung des Vereines beruhen oder für die Förderung persönlicher Interessen des Mitgliedes geleistet werden, grundsätzlich nicht Mitgliederbeiträge gemäss Bundesgericht. (08.08.20)