Zweidimensionale Sachverhalte: Aufrechnungen beim Aktionär

Im Nachsteuerpunkt ist das Verschulden ohne Bedeutung. Massgebend ist somit nicht, ob der Alleinaktionär die Zahlungen veranlasst hat, sondern nur, ob die Zahlungen tatsächlich zu ihm gelangt sind. Bei den zweidimensionalen Sachverhalten ist zum einen von der Ebene der Gesellschaft auszugehen und besteht zum anderen auf Ebene des Anteilinhabers kein eigentlicher Aufrechnungsautomatismus. Ist ein Beteiligungsinhaber gleichzeitig Organ der Gesellschaft, hat er Bestand und Höhe der von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten gemäss Bundesgericht. (23.08.20)