Qualifizierung Beteiligung

Beteiligungen werden dem Geschäftsvermögen zugeteilt, wenn es einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Beteiligung an der Gesellschaft und den anderen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen gibt. Insbesondere wird dieser Zusammenhang angenommen, wenn die Beteiligung zu einem Geschäftszweck erworben wurde oder der Käufer seine eigenen Tätigkeiten erweitern kann, indem er einen massgeblichen Einfluss auf die betroffene Gesellschaft ausübt und dies seinen eigenen Geschäftsaktivitäten entspricht oder sie sinnvoll ergänzt gemäss Bundesgericht. (12.09.20)