Eine Frau finanzierte ihrem knapp 15 Jahren jüngeren Ex-Ehemann eine Ausbildung, welche dieser aber nicht abschloss. Auch um die gemeinsame Tochter kümmerte sich der Mann nur selten. Die Frau meinte nun aufgrund des grossen Altersunterschiedes, dass sie bei der Scheidung ihr BVG-Guthaben nicht mit ihrem Ex-Mann teilen müsse, da dieser ja auch noch viel länger arbeiten müsse als sie. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau ab da nicht erwiesen sei, dass dieser bei seiner Pensionierung wesentlich besser gestellt sein wird als seine Ex-Frau. (23.07.17)