Die vertragliche Pflicht des Aktienkäufers eine Dividende zu beschliessen und dem Aktienverkäufer auszubezahlen gilt gemäss Bundesgericht als Garantie. Das Bundesgericht entschied zudem, dass diese vertragliche Pflicht dem Aktienverkäufer einen persönlichen Anspruch gegenüber dem Aktienkäufer einräume, wenn die Dividende nicht beschlossen und an ihn ausbezahlt werde. (02.01.21)