Einreichen Steuererklärung nach Ablauf Mahnfrist

Der Umstand, dass der Steuerpflichtige die Verfahrenspflichten verletzt hat, erlaubt es nicht, eine Veranlagung nach Ermessen vorzunehmen, wenn die Veranlagungsbehörde trotzdem alle massgeblichen Elemente feststellen kann. Das zuständige Steueramt erliess 3 Jahre nach Einreichen der Steuererklärung, welche der Steuerpflichtige zwar erst nach abgelaufener Mahn-Frist einreichte, eine Veranlagungsverfügung. Gemäss Bundesgericht hatte das Steueramt in der Zwischenzeit jedoch alle notwendigen Informationen um eine ordnungsgemässe Veranlagung gemäss Steuererklärung vorzunehmen. (09.01.21)