Rückerstattung von zuviel bezahlten Steuern

Gemäss Bundesgericht ist eine Rückerstattung von zuviel bezahlten Steuern aufgrund des steuerbaren Einkommens vorzunehmen. Falls dies jedoch im Fall einer Nullerveranlagung nicht möglich sei, gelte es festzustellen, wer die Ratenzahlungen geleistet hat. Wenn die Ratenzahlungen nur vom von der Ehefrau geschiedenen Ehemann geleistet wurden, ist entscheidend, dass nur dessen steuerbare Elemente von der Veranlagung erfasst wurden. Eine Rückerstattung an die Ehefrau ist deshalb gemäss Bundesgericht nicht gerechtfertigt. (07.02.21)