Gemäss Bundesgericht können Zahlungen der Mitglieder, welche über die üblichen Beiträge hinausgehen, als steuerfreie Beiträge eingestuft werden, wenn sie kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Verpflichtung zu diesen Zahlungen ist wie die Jahresbeiträge der Mitglieder in den Statuten vorgesehen, sie werden hauptsächlich von den Vereinsmitgliedern geleistet und von allen verpflichteten Personen gleichmässig erhoben. Auch diesbezüglich gilt indes, dass die Beiträge weder auf einer Gegenleistung des Vereins beruhen noch für die Förderung der persönlichen Interessen eines Mitglieds geleistet werden dürfen. (14.02.21)