Steuerpflicht Sitzverlegung

Das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person befindet sich normalerweise am formellen Sitz, also am statutarischen und im Handelsregister eingetragenen Sitz. Davon wird jedoch dann abgewichen, wenn der materielle Sitz, also der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung und Verwaltung, sich an einem anderen Ort befindet. Die juristische Person hatte mit einer Treuhänderin einen Domizilvertrag abgeschlossen, wonach diese für die sie Dienstleistungen erbrachte, welche klassischerweise für den Unterhalt eines Briefkastendomizils benötigt werden. Der formelle Sitz erschöpft sich somit in einem reinen Briefkastendomizil gemäss Bundesgericht. (25.07.21)