Pferdebetrieb: Hobby oder selbständige Tätigkeit

Da die Pferdezucht aufgegeben und später auch keine Reitstunden mehr angeboten wurden, ist eine selbständige Erwerbstätigkeit zu verneinen. Zudem besassen die Steuerpflichtigen viel mehr Pferde als für Reitstunden gebraucht wurden, was zeigt, dass die Haltung der Pferde hauptsächlich privat motiviert war. Gemäss Gericht ist der Pferdebetrieb also Hobby was zur Folge hat, dass die Verluste steuerlich nicht abzugsfähig sind. (30.04.22)