Berechnung Eigenmietwert

Die Wohnung des Steuerpflichtigen liegt in einer Entwicklungszone gemäss kantonaler Gesetzgebung. Dass das Wohnungsamt deswegen einen Höchstwert für die Miete dieser Liegenschaft bestimmt hat, gehört zu den örtlichen Verhältnissen, welche berücksichtigt werden müssen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Fragebogen erscheinen. Gemäss Rechtssprechung soll der Eigenmietwert demjenigen Betrag entsprechen, den der Besitzer erhalten würde, wenn er sein Eigentum zu marktüblichen Verhältnissen vermieten würde, oder welchen er bezahlen müsste, um ein ähnliches zu mieten gemäss Bundesgericht. (22.05.22)