Gesellschafterkontokorrent

Nicht relevant ist der Umstand, dass die Erhöhung des Gesellschafterkontokorrentes am Spezialsteuerdomizil nur teilweise und am Hauptsteuerdomizil gar nicht aufgerechnet wurde. Bei zweidimensionalen Sachverhalten besteht kein eigentlicher Aufrechnungsautomatismus. Bestand, Qualifikation und Höhe einer Aufrechnung folgen auf der Ebene der Gesellschaft einerseits und der Ebene der Anteilsinhaberin oder des Anteilsinhabers andererseits einer jeweils eigenen Logik gemäss Bundesgericht. (28.05.22)