Nachweis Wohnsitzverlegung

Für die Begründung eines neuen Wohnsitzes müssen 2 Merkmale erfüllt sein: Ein objektives äusseres, der Aufenthalt, sowie ein subjektives inneres, die Absicht dauernden Verbleibens. Es kommt nicht auf den inneren Willen an, sondern darauf, welche Absicht objektiv erkennbar ist. Die der Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes zugrunde liegenden Tatsachen sind steuerbegründend und daher von den Steuerbehörden nachzuweisen. Die steuerpflichtige Person ist jedoch zur Mitwirkung und zur umfassenden Auskunftserteilung über die Besteuerung der massgebenden Umstände verpflichtet gemäss Bundesgericht. (26.06.22)