Wertpapiere ohne Verkehrswert

Die Aktienkurse wurden offensichtlich durch besondere Umstände geprägt, vorliegend durch den Vertrag der einfachen Gesellschaft. Die Verkaufspreise wurden jedes Mal anhand der vertraglich vorgesehenen Bestimmungen der einfachen Gesellschaft bestimmt. Der eingeschränkten Übertragbarkeit von Anteilen der Rechtsanwaltsgesellschaft wurde durch einen Pauschalabzug von 30% Rechnung getragen. Trotz der Tatsache, dass diese Einschränkung durch Aktionärsbindungsverträge oder vertraglich durch die einfache Gesellschaft bestimmt wurden, ist ein zusätzlicher Abzug a priori nicht gerechtfertigt gemäss Bundesgericht. (03.07.22)