Sondersteuer Liquidationsgewinn

Findet im Rahmen der Privatentnahme eine Umnutzung der Liegenschaft statt, liegt zur Bestimmung des Verkehrswertes die Anwendung der Residualtwertmethode nahe. Diese bestehet darin, den Nutzwert der Liegenschaft unter der zukünftigen Nutzung zu ermitteln und von diesem die dafür erforderlichen Kosten abzuziehen. Es ist methodendualistisch korrekt wenn die Bestimmung des Verkehrswertes einerseits auf der weiteren geschäftlichen Nutzung abstellt, andererseits aber die für eine Wohnnutzung erforderlichen Umbaukosten in Abzug bringt gemäss Bundesgericht. (17.07.22)