Steuerliche Absetzung Anwaltskosten

Ein Steuerpflichtiger wurde mit sofortiger Wirkung aus einem Anstellungsverhältnis entlassen, weshalb er Arbeitslosengeld erhielt. Gemäss Bundesgericht sind die Rechtskosten für die verschiedenen im Nachgang zu seiner Entlassung geführten Verfahren nicht als Gewinnungskosten abzugsfähig.