Indirekte Teilliquidation Absorption

Die Alleinerbin eines Alleinaktionärs verkaufte die Gesellschaft. Kurz darauf trat sie die Kaufpreisforderung an die verkaufte AG ab, um damit Schulden zu begleichen. Im selben Jahr absorbierte die Käufergesellschaft ihre neue Tochter, wodurch mit der Kaufpreisforderung das letzte nennenswerte Aktivum unterging. Vorliegend sind alle Voraussetzungen der indirekten Teilliquidation erfüllt und können auf die vollständige Liquidation angewandt werden. Für die Berechnung gelten die handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Mittel, nicht die steuerrechtlichen. Die Erbin wirkte aktiv an der Liquidation mit, indem sie nach Verkauf der AG deren Kunst abkaufte und die Kaufpreisforderung an sie abtrat. (31.07.22)