Darlehen Ausland

Der Steuerpflichtige konnte das Bestehen eines Darlehens zu seinem in Italien wohnenden Bruders nicht rechtsgenüglich nachweisen. In Bezug auf Schulden gegenüber im Ausland ansässigen Personen besteht eine erhöhte Dokumentationspflicht, welcher der Steuerpflichtige nicht nachkommen konnte. Die Angaben und vorgelegten Dokumente waren nicht schlüssig und teils widersprüchlich. Entsprechend hat die Steuerbehörde zu Recht den Schulden- bzw. Schuldzinsenabzug verweigert. Sodann hat sie richtigerweise als Konsequenz des Missverhältnisses zwischen Zuflüssen und Ausgaben eine Aufrechnung vorgenommen. (06.08.22)