Ohne GV kein VR

Bisher war die Frage ungeklärt ob Verwaltungsräte nach Ablauf ihrer statutarischen Amtszeit ohne Wiederwahl weiter im Amt bleiben. Mangels rechtskonformer Wiederwahl scheidet ein VR-Mitglied nach sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr seiner Amtszeit als Verwaltungsrat aus gemäss Bundesgericht. Den dadurch eventuell entstehenden Organisationsmagel der Aktiengesellschaft nimmt das Bundesgericht als logische Konsequenz in Kauf. (14.08.22)