Schätzwert Grundstück

Kantonale Regelungen, welche Vermögenssteuerwerte vorschreiben, die über mehrere Jahre keine Anpassung erfahren und den aktuellen Marktpreisen nicht annähernd entsprechen, verstossen gegen das Harmonisierungsrecht. Mangels einer Verkehrswertstatistik , die eine zeitnahe Anpassung der Vermögenswerte an die Marktentwicklung erlauben würde, kann das Kantonale Steueramt nur gerecht werden, wenn es im Einzelfall eine Neubeurteilung der Schätzung veranlasst. Wird eine Liegenschaft weit über dem Schätzwert verkauft (über 45%) rechtfertigt sich eine Anpassung des Vermögenssteuerwertes gemäss Bundesgericht. (18.09.22)