Verschuldenshaftung

Eine Stadt haftet nicht für den schweren Unfall eines Mannes mit einem Tram der Verkehrsbetriebe dieser Stadt. Der Mann war an einer Tramhaltestelle gestanden, seinen Blick auf sein Mobiltelefon gerichtet, als er unvermittelt und ohne nach links zu schauen den Gleisbereich betrat und vom Tram erfasst wurde. Da ein grobes Verschulden des Verletzten vorliegt, wird die Stadt von ihrer eisenbahnrechtlichen Haftpflicht entlastet gemäss Bundesgericht. (25.09.22)