Beweisanforderungen Sicherstellungsvolumen

Dass bei der Sicherstellung begriffsnotwendig Gefahr im Verzug liegt, hat Auswirkungen auf das Beweismass. Die Praxis verlangt nur, dass die rechtserheblichen Sachumstände glaubhaft gemacht werden. Was von der Veranlagungsbehörde zulässigerweise unter dem Aspekt der blossen Glaubhaftmachung geprüft werden durfte, darf die kantonale Gerichtsbehörde ebenso zulässigerweise einer reinen prima facie-Würdigung unterziehen. Gemäss Bundesgericht muss die Schätzung nicht besonders vorsichtig vorgenommen werden, was sich allerdings nur auf die Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen bezieht und nicht auf das Mass der Sicherstellung. (18.12.22)