Betriebsverlust und Grundstückgewinn

Die Pflichtige AG, eine Liegenschaftenhändlerin, mit ausserkantonalem Sitz hat im Kanton Zürich einerseits einen Betriebsverlust erlitten und andererseits einen Grundstückgewinn in einer zürcherischen Gemeinde erzielt. Auch unter Ausklammerung der Wertzuwachsgewinne ist dabei das Betriebsergebnis immer noch positiv. Gemäss Bundesgericht ist die Meinung, dass die Verlustverrechnung im monistischen System nicht vorgesehen sei im innerkantonalen Bereich nicht mehr haltbar. Ausscheidungsverluste sind nach Möglichkeit zu vermeiden, weshalb die innerkantonale Verlustverrechnung zu erfolgen hat. (01.01.23)