Gemäss Gesetz darf eine Pensionskasse nur dann einen Beitrag von seinen Rentnerinnen und Rentnern verlagen, wenn eine Unterdeckung vorliegt. Diese Massnahme darf nur unter eng umschriebenen Voraussetzungen erfolgen. Eine Reduktion der laufenden Altersrenten ist demnach unzulässig solange keine Unterdeckung vorliegt. Gemäss Bundesverwaltungsgericht kann die PK der PwC gemäss geltendem Recht die Altersrenten auf bereits laufenden Renten nicht nachträglich reduzieren. (14.10.17)