Periodizitätsprinzip Zinsnachzahlung

Das Periodizitätsprinzip verlangt, dass der gesamte Gewinn und die Kosten, die in einen bestimmten Zeitraum fallen, zeitlich der entsprechenden Periode zugewiesen werden. Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass die Zinsen in den Jahren 2010-2015 geschuldet waren. Es gab keine Anzeichen, dass die Parteien den Willen hatten die Jahreszinsen irgendeinem ungewissen zukünftigen Ereignis zu unterstellen. Folglich war die Verpflichtung zur Zahlung der für die Jahre 2010-2015 geschuldeten Zinsen am Ende jedes damit zusammenhängenden Geschäftsjahres entstanden. Gemäss Bundesgericht war es deshalb korrekt, dass das Steueramt den Abzug für die Jahre 2010-2015 in der Steuerperiode 2016 nicht zum Abzug zuliess. (19.02.23)