Selbständiger Erwerb Vermögensverwaltung

Die Beurteilung der Gewinnstrebigkeit einer Tätigkeit bedarf regelmässig einer gewissen Beobachtungsziet. Die Tatsache, dass seit längerer Zeit keine Grundstückgeschäfte getätigt wurden, steht der Annahme einer weiterhin selbständigen, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit nicht grundsätzlich entgegen. Eine langfristige Perspektive ist für den Immobilienhandel typisch gemäss Bundesgericht. (05.03.23)