Werkzeuge Unterhalt Liegenschaft

Die Kosten für den Erwerb von Werkzeugen selbst, auch wenn diese für Renovationsarbeiten eingesetzt werden, dienen nicht dem Werterhalt der Liegenschaft. Zudem schlagen sie sich nicht im Eigenmietwert der Liegenschaft nieder, sodass es am unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eigenmietwert fehlt. Es handelt sich auch nicht um Ersatzanschaffungen für Vermögensgegenstände wie veraltete Einrichtungen oder Geräte. Vielmehr ist der Erwerb von Werkzeugen als Anschaffung von Vermögensgegenständen zu qualifizieren, weshalb die entsprechenden Kosten nicht als Unterhalt abgezogen werden können gemäss Bundesgericht. (12.03.23)