Säule 3a bei Konkurs

Kapitalleistungen aus der gebundenen Vorsorge 3a, die den Lebensunterhalt sichern, sind beschränkt pfändbar und im Konkurs entsprechend zu behandeln. Wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit fallen die Kapitalleistungen aus der gebundenen Vorsorge 3a nach Konkurseröffnung nicht unter Art. 197 Abs. 2 SchKG und gehören demnach nicht zur Konkursmasse gemäss Bundesgericht. (16.04.23)