Geldwerte Leistung Gesellschaften

Bei geldwerten Leistungen zwischen Schwestergesellschaften fliesst der Vorteil an sich unmittelbar von einer Schwestergesellschaft zur anderen. Die an den Gesellschaften beteiligten Aktionäre sind mittelbar betroffen, indem der Wert der Beteiligung an der leistenden Gesellschaft abnimmt, während sich der Wert der empfangenden Gesellschaft entsprechend erhöht. Eine solche geldwerte Leistung zwischen Schwestergesellschaften fusst regelmässig auf dem gemeinsamen Beteiligungsverhältnis, weshalb sich die Zuwendung an Schwestergesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung an die Aktionäre einerseits und als verdeckte Kapitaleinlage der Aktionäre an die empfangende Gesellschaft andererseits erweisen gemäss Bundesgericht. (30.04.23)