Dauer beschränkte Steuerpflicht

Veräussert eine juristische Person ein Grundstück, aufgrund dessen sie dem Lagekanton wirtschaftlich zugehörig und beschränkt steuerpflichtig war, besteht die Steuerpflicht im Lagekanton für die gesamte Veräusserungsperiode. Dass die juristische Person von Amtes wegen für aufgelöst erklärt wurde, ist ebenso ohne Belang wie die Eröffnung des Konkurses. Die Steuerpflicht endet erst mit dem Abschluss der Liquidation gemäss Bundesgericht. (20.05.23)