BVG-Beiträge Abfindungen

Hat die versicherte Person den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit ihrem Arbeitgeber frei vereinbart, so sind auf der vertraglich vereinbarten Abfindung für die Zeit nach Beendigung des Arbeits- und Vorsorgeverhältnisses keine BVG-Beiträge zu entrichten gemäss Bundesgericht. (11.06.23)