Ferienanteil Vollzeitanstellung

Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während der Ferien lohnmässig nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden gemäss Bundesgericht. (25.06.23)