Ein Mann erbte von seinem Bruder rund Fr. 700'000. Er schlug die Erbschaft aus, worauf seine Mutter erbte. Diese schenkte ihm kurz darauf Fr. 700'000. Das Steueramt sah in diesem Vorgang aber eine Steuertrick um Erbschaftssteuern zu sparen. Bei der direkten Linie, wozu die Mutter gehört, fallen nämlich keine Erbschaftssteuern an. Das Bundesgericht gab dem Steueramt nun Recht und der Mann muss die Erbschaftssteuern nachzahlen. (28.10.17)