Verzugszinsen Selbstanzeige

Wurde die Straflosigkeit der erstmaligen Selbstanzeige einer steuerpflichtigen Person verfügt, führt jede weitere Selbstanzeige zu einer Büssung. Wurde die Strafbefreiung der erstmaligen Selbstanzeige nicht verfügt, so kann eine spätere, darauf folgende Selbstanzeige die Strafbefreiung beanspruchen. Gemäss Bundesgericht besteht keine bundesrechtliche Bestimmung, in welcher Steuerperiode die Verzugszinsen auf Nachsteuern abzuziehen sind. (01.07.23)