Ferienhaus im Ausland

Die Steuerbehörden legten den Eigenmietwert auf 6% des Schätzwerts fest, abzüglich pauschaler Unterhaltskosten. Der Steuerpflichtige war mit dieser Berechnung nicht einverstanden und legte ein privates Gutachten zur Feststellung des Eigenmietwertes vor. Von der pauschalen Ermittlung des Eigenmietwertes kann im Ausland nur sehr restriktiv und bei Vorliegen eines öffentlichen Gutachtens abgewichen werden. An ein solches sind jedoch hohe Massstäbe zu richten, damit überhaupt eine Vergleichbarkeit zur schweizerischen Bewertungspraxis hergestellt werden kann gemäss Bundesgericht. (16.07.23)